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   BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60   

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https://dejure.org/1961,463
BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60 (https://dejure.org/1961,463)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1961 - 1 AZR 35/60 (https://dejure.org/1961,463)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - 1 AZR 35/60 (https://dejure.org/1961,463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageantrag - Fähigkeit zur Auslegung - Revisionsrüge - Freistellungspflicht des Arbeitgebers - Schaden - Verschulden - Haftung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei Schädigung von Arbeitnehmern untereinander

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1961, 1070
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60
    Sie steht nicht im Wider spruch zum Beschluß des Großen Senats BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO.

    Diese Auffassung steht, wie bereits früher ausgeführt wurde, nicht im Widerspruch zum Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO.

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60
    3) An der Rechtsprechung über die Freistellungs pflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber, der einem Arbeitskameraden schuldhaft einen Schaden beigefügt hat, wird festgehalten (BAG in AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Auch das hat der Senat bereits im Schadenersatzprozeß J â- gegen den Kläger entschieden, und er hat diese Auffassung im Urteil vom 11. Juni 1959, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, bestätigt.

  • BAG, 14.02.1958 - 1 AZR 576/55

    Arbeitsunfall - Schuldhafte Verursachung - Schadenersatzansprüche -

    Auszug aus BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60
    3) An der Rechtsprechung über die Freistellungs pflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber, der einem Arbeitskameraden schuldhaft einen Schaden beigefügt hat, wird festgehalten (BAG in AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Die Revision hätte für eine zulässige Rüge gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO auch vortra gen müssen, welche Beweismittel auf entsprechende Frage in der Tatsacheninstanz angegeben worden wären (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II der Gründe]; Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rdnr. 13).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Bei der Auslegung von Klageanträgen gilt ähnlich wie bei der Auslegung von Willenserklärungen nach § 133 BGB der Grundsatz, daß der Wortlaut hinter den erkennbaren Sinn und Zweck des Antrages zurückzutreten hat (BAGE 9, 273 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; Urteil vom 19. Mai 1961 - 1 AZR 35/60 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des Senats AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, auf den sich das Landesarbeitsgericht, um seine abweichende Auffassung zu stützen, beruft.
  • BAG, 10.06.1980 - 6 AZR 180/78
    Weiter hätte angegeben werden müssen, welche Beweismittel für einen solchen Prozeßvortrag des Revisionsklägers in der Tatsacheninstanz angegeben worden wären (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II der Gründe]).
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

    Bei der gebotenen Auslegung muss der Wortlaut des Antrags hinter dem Sinn und dem damit verfolgten Zweck zurücktreten (vgl. BAG DB 1961, 1070; BAG DB 1961, 1620).
  • BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63

    Zweites Versäumnisurteil - Eintritt der Rechtskraft - Hinausschieben einer

    In Rechtsprechung und Rechtslehre ist anerkannt, daß der Inhalt der gesetzlichen Auslegungsregeln des BGB als Nieder schlag bewährter Erfahrung bei der Auslegung von Prozeßhandlungen verwertet werden darf (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Vorbein. V 2 vor § 128; Nikisch, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., S. 27 f .; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 61 III, S. 282 f.; jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch BAG in AP Nr. 1 zu § 80 ArbGG 1953; AP Nr. 26 zu § 11 ArbGG 1953; AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).- Insbesondere ist an erkannt, daß die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, wenn nur die Form des zulässigen Rechtsmittels gewahrt worden ist und auch der Anwalt trotz andersartiger Bezeichnung das Richtige meinte bzw. wenn unzweifelhaft ist, daß er den zulässigen Rechtsbehelf einlegcn wollte (Wieczorek, ZPO, § 511 Anm. B IV j; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., § 518 Anm. 2 B b).
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